Annahmen (konservativ, alle belegt)
A1 Branchenmindestlohn Gebäudereinigung LG1 ab 01.01.2026: 15,00 EUR/h (10. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung, allgemeinverbindlich; 2025: 14,25 EUR, +5,26 %).
A2 Stundenverrechnungssatz Unterhaltsreinigung: 28 EUR/h netto. Belegte Spannen: 25-35 EUR (CleanCalc), 30-38 EUR (Unterhaltsreinigung Bayern), 25-45 EUR (Markt allgemein). 28 EUR ist bewusst am unteren Rand - das benachteiligt den Roboter-Case.
A3 Manuelle Flächenleistung auf zusammenhängender Hartbodenfläche: 400 m²/h. BIV-Richtwerte: Büro wenig möbliert 300, Flur/Gang 450, Verkaufsfläche 300, Lagerhalle 700 m²/h. 400 m²/h ist ein konservativer Mischwert.
A4 Substitutionsgrad: der Roboter übernimmt nur 65 % der Bodenfläche. Sanitär, Treppen, Kanten, Mobiliar, Papierkörbe, Engstellen bleiben manuell. Zusätzlich 0,5 h/Tag Begleitaufwand (Befüllen, Entleeren, Sichtkontrolle, Nacharbeit) einkalkuliert.
A5 Roboter-Vollkosten: 1.200 EUR/Monat RaaS-Rate + 200 EUR/Monat Betriebskosten (Strom, Wasser, Bürstenverschleiss, jährliche UVV-Prüfung; Blink nennt 150-200 EUR) = 1.400 EUR/Monat. Die 1.200 EUR liegen in der Mitte der belegten Spanne 900-1.400 EUR (Blink) bzw. 849-1.385 EUR (RobotLAB Gausium Scrubber 50 Pro, umgerechnet).
A6 22 Reinigungstage/Monat (5x/Woche).
A7 Roboter-Effektivleistung 1.000 m²/h. Kärcher KIRA B 50: theoretisch max. 2.365 m²/h, praktisch ca. 1.800 m² je Tankfüllung (55/55 l). 1.000 m²/h ist ein 58-%-Abschlag für Laden, Wasserwechsel, Umsetzen. A8 Quellenvorbehalt zu A3 (Stand 09.09.2026): Die Zuschreibung der Leistungswerte an den BIV ist am Verbandsdokument nicht geprüft. Die Primärquelle — das Merkblatt 'Empfehlungen zur Ermittlung von Leistungszahlen in der Unterhaltsreinigung' der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung, Ausgabe Juli 2020, Tabelle 3.1 — nennt deutlich niedrigere manuelle Werte: Büro 160-230, Flure manuell 250-350, Flure maschinell 300-650, Treppenhaus 130-200, Sanitär 60-90 m²/h. Verkaufsfläche und Lagerhalle kommen dort überhaupt nicht vor. Die 400 m²/h aus A3 liegen damit oberhalb jeder belegten manuellen Baseline und entsprechen eher maschineller Flurreinigung. Wirkungsrichtung, damit die Unsicherheit einschätzbar bleibt: Ein niedrigerer manueller Leistungswert ließe den Roboter BESSER aussehen, weil dieselbe Fläche mehr manuelle Stunden bindet. 400 m²/h ist also die für den Roboter ungünstige Annahme. A3 und der Break-even von 1.400 m² bleiben unverändert, bis beide gemeinsam neu gerechnet werden — eine isolierte Senkung des Leistungswerts würde den Datensatz in sich widersprüchlich machen. Zur Einordnung, jeweils als täglich gereinigte Gesamt-Bodenfläche bei 1.400 EUR/Monat Roboterkosten, 22 Reinigungen, 28 EUR/h und Substitutionsgrad 0,65: gegen Büroreinigung 560-800 m²/Tag, gegen manuelle Flurreinigung 870-1.220 m²/Tag, gegen maschinelle Flurreinigung 1.050-2.270 m²/Tag. Der Bestandswert 1.400 m² entspricht einer Vergleichsbasis von 400 m²/h und liegt damit oberhalb jeder manuellen Baseline. Wer die Zahl nennt, muss die Vergleichsbasis mitnennen.
A9 Präzisierung zu A2 (Stand 09.09.2026): Die 28 EUR/h sind kostendeckend — sie liegen am oberen Rand der eigenen Selbstkosten, gegenüber den Marktverrechnungssätzen aus A2 dagegen weiterhin am unteren Rand. Bottom-up: Arbeitgeberanteil 23,84 % (Sozialversicherung 21,15 % plus Umlagen 2,69 %; bei Betrieben über 30 Beschäftigten entfällt U1, dann 21,74 %) ergibt für LG1 (15,00 EUR) ein Arbeitgeberbrutto von 18,58 EUR/h (ohne U1 18,26 EUR); mit Ausfallfaktor 1,30 für 30 Urlaubstage, rund 10 Feiertage und Krankenstand sind das rund 24,15 EUR je produktiver Stunde (ohne U1 rund 23,74 EUR), plus Gemeinkosten von 2,50-4,00 EUR/h ergeben Selbstkosten von 26,65 bis 28,15 EUR/h netto. Erst ein Aufschlag von 8 % Wagnis und Gewinn führt zu einem Verrechnungssatz von 28,78 bis 30,40 EUR/h. Ein Prozentsatz für die gesetzliche Unfallversicherung (BG BAU) ist in dieser Kette bewusst NICHT enthalten: Die Gefahrklasse 4,18 ist belegt, ein daraus abgeleiteter Prozentsatz auf das Bruttoentgelt nicht. Die 28 EUR liegen damit am oberen Rand des Selbstkostenkorridors und über den 26,81 EUR, die dynvon als Selbstkostensatz ohne Marge ausweist; unter jedem Verrechnungssatz mit Wagnis und Gewinn liegen sie weiterhin. Sie bleiben unverändert — und sie sind hier die richtige Größe, weil in dieser Rechnung eingesparte EIGENE Arbeitszeit bewertet wird: Wer stattdessen 30 EUR einsetzte, schriebe dem Betrieb gut, dass er seine eigene Gewinnmarge einspart.